Das Angelsporthobby bringt vieles mit sich, denn in der Praxis geht es z.B. nicht nur um das Angeln an sich und den Fischfang. Um dem Hobby in der Natur nachzugehen, dieses zu entdecken und die vielseitigen Aufgaben der Fischerei zu erleben, suchen Jugendliche oder Erwachsene immer wieder einen Angelverein, in dem eine Mitgliedschaft möglich und ein ausgewogenes kameradschaftliches Vereinsleben vorhanden ist, bei dem sich jeder in irgendeiner Form mehr oder weniger einbringen kann und darf.
Das eigentliche Angeln ist sicherlich das Hauptanliegen für eine Mitgliedschaft. Ein Verein, wie der gut aufgestellte und organisierte ASV Honhardt e.V. mit etwa 90 Aktiven, 10 Jugendanglern, 70 passiven Mitgliedern und Förderern ermöglichen es, interessante, vielseitige, schöne Gewässer in der nahen Umgebung zu nutzen.
Alle heimischen Fischarten sind in mehreren großen Seen, dem Fluss der Jagst mit etwa 4 km Strecke und in den vielen Bachgewässerstrecken vorhanden. Zum Vereinsleben gehört vor allem die gute Kameradschaft und Teilnahme an gemeinsamen abwechslungsreichen Vereinsveranstaltungen verteilt über ein Jahr. Die Nähe zum Wasser und die Verbundenheit zur Natur und Fischwelt lernen alle Angler bei der Fischerprüfung zu verstehen. Das Erlebnis Angeln kann man in der Praxis am Besten im Verein über das ganze Jahr hinweg intensiv oder weniger intensiv miterleben und erfahren. Die Ruhe oder der Erholungswert verbunden mit einem Ausgleich ist auch eines der schönen Dinge, die zum Angeln gehören.
Wer Mitglied bei uns im ASV Honhardt e.V. werden möchte, darf gerne die Mitgliedschaft beim ASV Honhardt e.V. einfach beantragen, für aktive Neumitglieder gibt es derzeit eine Warteliste. Auch für ein unverbindliches Informationsgespräch oder / und eine Gewässerbesichtigung für Interessierte steht der Vorsitzende gerne zur Verfügung. Kontaktaufnahme ist z.B. über e-mail
Markus Staiger, 1. Vorsitzender ASV Honhardt e.V.
Ordentliches Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, wegen Fischereivergehen nicht bestraft ist und einen unbescholtenen Leumund besitzt. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Ordentliche Mitglieder sind Personen, die den Angelsport in den Vereinsgewässern ausüben (aktive Mitglieder) und Personen, die die Fischerei nicht, nicht mehr oder in Privatgewässern ausüben (fördernde Mitglieder).
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinssatzung, die Gewässerordnung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Ausschusses zu beachten und einzuhalten.
Der Aufnahmeantrag in den Verein muss beim 1. Vorsitzenden schriftlich gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erteilung der Fischereierlaubnis. Bedingung für die Neuaufnahme als aktives Mitglied ist die vorherige Ablegung der Sportfischerprüfung.
Der Aufnahmeantrag kann hier heruntergeladen und wenn gewünscht am PC oder manuell ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Zur Anzeige oder zum Ausdrucken des Aufnahmeantrags ist ein PDF Anzeigeprogramm erforderlich.
Der kostenfreie Adobe Reader kann hier heruntergeladen werden:
Der ausgefüllte und in allen Punkten unterschriebene Antrag ist dann im Original an den 1. Vorsitzenden des Vereins (Markus Staiger, Eulenbuck 41, 74586 Honhardt) zu schicken bzw. persönlich abzugeben. Für Fragen stehen wir gerne per Email oder telefonisch zur Verfügung.
Spätestens mit der Abgabe des Mitgliedsaufnahmeantrag ist eine Kopie des Fischereischeins beim 1. Vorsitzenden abzugeben und das ASV Honhardt e.V. „Vereinsinfopapier“ das sich nicht auf der Homepageseite zum Herunterladen befindet in Abstimmung mit und bei dem 1. Vorsitzenden abzuholen.
ab 2023
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Jahresumlage | Jahresbeitrag |
Aufnahmegebühr |
Aktive |
180,- € | 20,- € | 200,- € |
Jugendliche | 45,- € | 20,- € | - |
Wehrpflichtige, ZDL, Azubis, Schüler und Studenten über 18 Jahren | 120,- € | 20,- € | |
Passive | 20,- € |
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Startgebühr Königs-und Prinzenfischen:
Aktive: € 10,00 (in der Jahresumlage enthalten)
Jugendliche: € 5,00 (in der Jahresumlage enthalten)
Gutscheinbon-Gebühr:
Aktive: € 10,00 (in der Jahresumlage enthalten, Gebühr wird als Gutschein wieder rückvergütet)
Jugendliche: € 5,00 (in der Jahresumlage enthalten, Gebühr wird als Gutschein wieder rückvergütet)
Der Gutscheinbon ist beim Vereinsjahresabend im Zuge der Essensabrechnung beim Vereinskassier einzulösen. Der Gutscheinbon wird mit Ausgabe der Angelerlaubnispapiere an das Mitglied ausgegeben. Eine Rückvergütung findet grundsätzlich nicht statt, bei Verlust kein Ersatz.
Fangbuch und Satzungsbuch: je 5,00 €
Verspätete Abgabe Fangbuch (Termin 31.12.):
Aktive: € 30,-
Jugendliche: € 15,-