Ordentliches Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, wegen Fischereivergehen nicht bestraft ist und einen unbescholtenen Leumund besitzt. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Ordentliche Mitglieder sind Personen, die den Angelsport in den Vereinsgewässern ausüben (aktive Mitglieder) und Personen, die die Fischerei nicht, nicht mehr oder in Privatgewässern ausüben (fördernde Mitglieder).
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinssatzung, die Gewässerordnung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Ausschusses zu beachten und einzuhalten.
Der Aufnahmeantrag in den Verein muss beim 1. Vorsitzenden schriftlich gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erteilung der Fischereierlaubnis. Bedingung für die Neuaufnahme als aktives Mitglied ist die vorherige Ablegung der Sportfischerprüfung.
Der Aufnahmeantrag kann hier heruntergeladen und wenn gewünscht am PC oder manuell ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Zur Anzeige oder zum Ausdrucken des Aufnahmeantrags ist ein PDF Anzeigeprogramm erforderlich.
Der kostenfreie Adobe Reader kann hier heruntergeladen werden:
Der ausgefüllte und in allen Punkten unterschriebene Antrag ist dann im Original an den 1. Vorsitzenden des Vereins (Markus Staiger, Eulenbuck 41, 74586 Honhardt) zu schicken bzw. persönlich abzugeben. Für Fragen stehen wir gerne per Email oder telefonisch zur Verfügung.
Spätestens mit der Abgabe des Mitgliedsaufnahmeantrag ist eine Kopie des Fischereischeins beim 1. Vorsitzenden abzugeben und das ASV Honhardt e.V. „Vereinsinfopapier“ das sich nicht auf der Homepageseite zum Herunterladen befindet in Abstimmung mit und bei dem 1. Vorsitzenden abzuholen.