Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Recht zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Da es sich bei den von uns angebotenen Artikeln ausschließlich um Eintrittskarten für fest terminierte Veranstaltungen handelt, ist ein Widerrufsrecht für Verbraucher vollständig ausgeschlossen.
Jede Willenserklärung zum Kauf von Tickets ist damit rechtlich bindend.
Setzen Sie sich bitte in jedem Fall mit uns in Verbindung (